Wir freuen uns sehr darüber, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten Gottesdienste feiern können.
Dennoch sind wir - ebenso wie alle Beteiligten und Besucher - verantwortlich dafür, die Veranstaltungen und Gottesdienste möglichst sicher für alle Besucher, aber auch für die hauptberuflich und ehrenamtlich Mitwirkenden zu gestalten.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Coronalage im Landkreis Leer hat der Kirchenvorstand beschlossen, dass zumindest in besonderen Gottesdiensten, bei denen eine größere Zahl an Besuchern zu erwarten ist, die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt.
Dennoch sind wir - ebenso wie alle Beteiligten und Besucher - verantwortlich dafür, die Veranstaltungen und Gottesdienste möglichst sicher für alle Besucher, aber auch für die hauptberuflich und ehrenamtlich Mitwirkenden zu gestalten.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Coronalage im Landkreis Leer hat der Kirchenvorstand beschlossen, dass zumindest in besonderen Gottesdiensten, bei denen eine größere Zahl an Besuchern zu erwarten ist, die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt.
Achtung: Eine Testung vor Ort ist möglich, aber nur bis 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes. Hierzu ist ein Schnelltest mitzubringen. Bitte in diesen Fällen rechtzeitig im Gemeindehaus melden.
Dies gilt nicht für unter 18jährige Kinder.
Diese Regelung gilt im Dezember für die Christvespern am Heiligabend und den Gottesdienst am Altjahrsabend!
Dies gilt nicht für unter 18jährige Kinder.
Diese Regelung gilt im Dezember für die Christvespern am Heiligabend und den Gottesdienst am Altjahrsabend!