Wichtige Ergänzung:
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 02.11.21 beschlossen, bei "normalen" Gottesdiensten die 3G - Regel trotz aktueller Warnstufe im LK Leer nicht anzuwenden.
Aufgrund der hier in der Regel nicht so hohen Teilnehmerzahl und der damit möglichen Abstände erscheint dem KV dies verantwortbar.
Allerdings ist dabei dann die Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) auch in der Kirche zu tragen.
Dies gilt auch am Ewigkeitssonntag.
Im neuesten Kirchenboten steht über dem Gottesdienstplan noch die bisherige Regel, dass Präsenzgottesdienste grundsätzlich nur bis zu einer Inzidenz von 50 stattfinden.
Die Pandemie hat sich weiterentwickelt und so passen wir unsere Regeln den aktuellen des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen der Landeskirche an.
Das heißt, und darüber freuen wir uns sehr, dass Gottesdienste grundsätzlich unabhängig von der Inzidenz in Präsenzform stattfinden können.
In der Verantwortung für die Gesundheit aller Gottesdienstbeteiligten und Besuchenden hat sich der Kirchenvorstand auf seiner letzten Sitzung Regeln in Abhängigkeit von den "neuen" Warnstufen geeinigt.
Maßgeblich ist natürlich die jeweils aktuelle Warnstufe für den Landkreis Leer.
Aktuell haben wir keine Warnstufe, das heißt:
- Präsenzgottesdienste, ausreichende Abstände in den Sitzbänken
- Masken beim rein- und rausgehen, nicht am Sitzplatz. Gemeindegesang mit/ohne Maske wird jeweils angesagt.
- Teilnehmende werden dokumentiert (wir führen jeweils eine Liste aller Teilnehmenden, meist ohne dass Ihr das merkt, da wir i. d. R. alle kennen)
Warnstufe 1:
Wenn die Warnstufe 1 vom Landkreis verkündigt ist, gilt für den Einlass die 3G-regelt.
- Das heißt:
>> Teilnehmen dürfen alle, die gegen COVID-19 vollständig geimpft oder genesen sind. Dabei gelten die landesweit üblichen Fristen. Der Impfnachweis bzw. Genesenennachweis ist mitzubringen (Papier oder auch digital) und wird von uns vor dem Einlass geprüft.
>> Teilnehmen dürfen weiter alle Getesteten. Hierzu ist ein aktueller PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorzulegen. Als Alternative werden wir auch Schnelltests (Selbsttests) im Gemeindehaus vorhalten. Diese können dann "unter unserer Aufsicht" gemacht werden. Wichtig: Dafür ist es notwendig, ca. 25 Minuten vor Gottesdienstbeginn im Gemeindehaus zu sein.
Bei Fragen dazu , sprecht uns gerne an.
Eurer Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 02.11.21 beschlossen, bei "normalen" Gottesdiensten die 3G - Regel trotz aktueller Warnstufe im LK Leer nicht anzuwenden.
Aufgrund der hier in der Regel nicht so hohen Teilnehmerzahl und der damit möglichen Abstände erscheint dem KV dies verantwortbar.
Allerdings ist dabei dann die Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) auch in der Kirche zu tragen.
Dies gilt auch am Ewigkeitssonntag.
Im neuesten Kirchenboten steht über dem Gottesdienstplan noch die bisherige Regel, dass Präsenzgottesdienste grundsätzlich nur bis zu einer Inzidenz von 50 stattfinden.
Die Pandemie hat sich weiterentwickelt und so passen wir unsere Regeln den aktuellen des Landes Niedersachsen und den Empfehlungen der Landeskirche an.
Das heißt, und darüber freuen wir uns sehr, dass Gottesdienste grundsätzlich unabhängig von der Inzidenz in Präsenzform stattfinden können.
In der Verantwortung für die Gesundheit aller Gottesdienstbeteiligten und Besuchenden hat sich der Kirchenvorstand auf seiner letzten Sitzung Regeln in Abhängigkeit von den "neuen" Warnstufen geeinigt.
Maßgeblich ist natürlich die jeweils aktuelle Warnstufe für den Landkreis Leer.
Aktuell haben wir keine Warnstufe, das heißt:
- Präsenzgottesdienste, ausreichende Abstände in den Sitzbänken
- Masken beim rein- und rausgehen, nicht am Sitzplatz. Gemeindegesang mit/ohne Maske wird jeweils angesagt.
- Teilnehmende werden dokumentiert (wir führen jeweils eine Liste aller Teilnehmenden, meist ohne dass Ihr das merkt, da wir i. d. R. alle kennen)
Warnstufe 1:
Wenn die Warnstufe 1 vom Landkreis verkündigt ist, gilt für den Einlass die 3G-regelt.
- Das heißt:
>> Teilnehmen dürfen alle, die gegen COVID-19 vollständig geimpft oder genesen sind. Dabei gelten die landesweit üblichen Fristen. Der Impfnachweis bzw. Genesenennachweis ist mitzubringen (Papier oder auch digital) und wird von uns vor dem Einlass geprüft.
>> Teilnehmen dürfen weiter alle Getesteten. Hierzu ist ein aktueller PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorzulegen. Als Alternative werden wir auch Schnelltests (Selbsttests) im Gemeindehaus vorhalten. Diese können dann "unter unserer Aufsicht" gemacht werden. Wichtig: Dafür ist es notwendig, ca. 25 Minuten vor Gottesdienstbeginn im Gemeindehaus zu sein.
Bei Fragen dazu , sprecht uns gerne an.
Eurer Kirchenvorstand